Auszüge aus

Untersuchung an Mädeln

Untersuchung an Mädeln

S. 5 bis S. 19

Es soll Wind gegeben haben, und diese Versicherung erscheint glaubhaft, wenn festgehalten wird, daß die Röcke, nämlich die unteren äußeren Kleidungsstücke der Weibspersonen, in Bewegung gerieten und die Anschauung der dann noch dürftiger bedeckten Oberschenkel zuließen, so daß sich Männer veranlaßt fühlten, ihre Kraftwagen anzuhalten und auf das Angebot der beiden, an der noch unvollendeten Autobahn wartenden sogenannten Mädel einzugehen, indem diesen zur Mitfahrt die Wagentüren geöffnet wurden. Es muß außerdem geregnet haben, wenn als richtig angenommen wird, daß auch die Blusen der zwei in Frage kommenden Frauenzimmer geradezu am Leibe klebten, was im übrigen auch dem Umstand zugeschrieben werden kann, daß sie nur unzureichende, d.i. kaum nennenswerte, Wäschestücke darunter getragen haben dürften. Wie lange sie trotz ihrer durch Wind und Regen hervorgehobenen Eignung zur Aufnahme in einen sonst nur von einer männlichen Person besetzten Kraftwagen hatten warten müssen, darüber liegen bloß die Angaben erwähnter Mädel vor. Wenn man diesen durch nichts bestätigten Äußerungen folgen sollte, so hat es länger als eine Stunde gedauert, bis die Windstärke, welche die Röcke bewegte, eine solche Kraftanstrengung zu deren Bekämpfung erforderte, daß sie nicht mehr aufgebracht wurde, oder auch die Unterlassung zwecks vorteilhafterer Aussicht für die Unterbringung eintrat, wie auch der Regen angeblich so lange brauchte, um die Blusen entsprechend zu durchweichen, um die von ihnen zu verhüllenden weiblichen Wesenheiten in voller Beschaffenheit aufscheinen zu lassen. Beides allerdings, obwohl zumindest eine der Anhalterinnen sogar einen Regenschirm mit sich führte, der freilich nicht aufgespannt wurde und zudem Risse im Stoff sowie einige Knickungen im Drahtgestell herzeigte.

Nach den Schilderungen der in Rede stehenden, von denen die eine Stella hieß, die andere hinwiederum auf den Namen Esmaralda hörte, hätte jedoch erst der hundertundachte Wageninhaber angehalten, was wohl dem Umstande zuzuschreiben war, daß die vorhergehenden Eile hatten, weibsmäßig versorgt waren oder durch Aufnahme der beiden für sich Unannehmlichkeiten, vielleicht sogar Erpressungen vorhersahen. Es kann aber auch sein, daß die angeführte Zahl gar nicht stimmt.

Wie dem auch gewesen sein mochte, der eine hielt jedenfalls und vollzog den Einlaß der obgenannten Mädel in die Karosserie, welche viertürig gebaut gewesen, so daß Stella neben ihm, Esmaralda aber dahinter zu sitzen kam. Der Fahrer, welcher zugleich der Eigentümer des Fahrzeuges war, befragte zunächst Stella um deren Reiseziel, welches im übrigen mit dem der Esmaralda, an die er sich hierauf wandte, gleichlautete. Er gab nicht zu verstehen, ob er die beiden bis dahin bringen oder unterwegs zur Weiterbeförderung vermöge eigener Kraft beziehungsweise durch einen Dritten, genauer Vierten absetzen würde. Er verriet ihnen auch nicht, wohin er selbst zu fahren beabsichtigt hatte.

Sowie er aber Stella neben sich und Gas gegeben hatte, beschränkte er sich zunächst darauf, das Lenkrad mit einer Hand zu bedienen, während er die dadurch freigewordene andere zwischen die Schenkel der neben ihm Sitzenden eindringen ließ, sei es, um herauszufinden, ob sie so beschaffen war, wie er sich das nach ihrem sonstigen Eindruck vorstellte, sei es, daß er mit dieser Geste bereits eine Einleitungshandlung zu späterer weiterer Betätigung setzen wollte. Angeblich war aber Stella mit dieser Übung, die dem Gemeingebrauche gegenüber jüngeren Autostopperinnen entspricht, nicht einverstanden, was sie dadurch zu erkennen gegeben haben will, daß sie ihre Beine schloß, wodurch die eingeführten Finger nicht zu ihrem Ziele fanden, sondern auf halbem Wege angehalten wurden. Da die zweite Frauensperson, der dieses Manöver nicht entgangen zu sein schien, kicherte, nahm der Karosserieinhaber offenbar an, daß sie ihn besser empfangen hätte, und wies die erstere an, mit der anderen den Platz zu tauschen oder auszusteigen. Zu diesem Zwecke fuhr er kurz in Richtung eines Parkplatzes, hielt dort an, wobei die beiden Mädel jedenfalls jetzt, wenn nicht von Anfang an wußten, was zumindest einer von ihnen unmittelbar bevorstand, wenn sie weiter in dem Fahrzeuge Aufenthalt nehmen sollten. Nichtsdestoweniger beendigte keine von ihnen die Fahrt und begab sich nunmehr Esmaralda in jene Situation, in der früher Stella gewesen war, während sich diese mit dem früheren Platz der anderen begnügte.

Da diesmal der Anlasser nicht zu betätigen war, denn der Wagen befand sich bereits in gestartetem Zustand, hatte der kernige Autolenker die rechte Hand noch früher frei, so daß er mit dieser in einem Direktstoß durch die mangelhafte Wäsche der nunmehr neben ihm Befindlichen sofort an die angestrebte Örtlichkeit gelangte, wobei Esmaralda entweder, wie sie angibt, vollends überrascht wurde oder sich auf diese Gelegenheit, wie sie nicht zugab, schon rechtzeitig eingestellt hatte. Stella aber kicherte ihrer Angabe nach nicht, sondern dachte bereits darüber nach, wie sie im Falle eines nochmaligen Platztausches mit Esmaralda die Erreichung des gleichen Zieles durch den Fahrzeuginhaber vereiteln oder zumindest erschweren würde.

Als nun die eingedrungene Hand an der anstößigen Stelle sich in vertikaler Richtung hin- und herbewegte oder dies zumindest bei einzelnen Fingern der Fall war, nahm das Mädel keinen Anlaß, verspäteten Widerstand vorzutäuschen, weil, wie sie sagte, dies ohnehin keinen Sinn mehr hatte, oder, wie sie ein anderes Mal angab, dadurch nur das Fahrzeug und in demselben auch Stella gefährdet gewesen wäre. Die zweite Frauensperson will einen Augenblick an Hilfe zum Widerstand gedacht haben, aber dabei auch die Schwierigkeit und Folgenhaftigkeit einer Notbremsung durch sie als zwar des Fahrens kundige, aber nicht am Volant sitzende ins Kalkül gezogen haben. So blieb es bei den Fingerübungen seitens des Fahrers, die in ganz kurzer Zeit die vollständige Gefügigkeit derer, an deren Eingang sie erfolgten, herbeiführen mußten, sofern solche nicht von Anfang an gegeben war.

Darüber befragt, warum sie überhaupt neben dem Fahrer eingestiegen sei, da sie bei sich doch die gleiche Behandlung von seiner Seite voraussehen konnte, die sie kichernd bei ihrer Kameradin festgestellt hatte, meinte Esmaralda, sie habe nicht gemeint, daß es gleich so arg ausfallen werde, und sei bei ihrer Gefährtin nicht im Zustand des Bewunderns, sondern nur in dem des Wunderns gewesen, was Gelegenheit zu ihrer Heiterkeit geboten hätte. Überdies sei für die Lockerung der eigenen Lachmuskeln die Geste der Verhinderung seitens der Platztauscherin ausschlaggebend gewesen, und dabei habe sie sich vorgestellt, daß sie selbst an Stelle der anderen eine verwandte Gebärde würde abwehren oder dieser vorbeugen können. Schließlich räumte sie, in die Enge getrieben, ein, daß Regen und Wind und die lange Wartezeit bei solcher Wetterbeschaffenheit, also bloße Neigung zu bequemem und trägem Verhalten, für ihre Bereitschaft, platztauschend wieder einzusteigen, maßgebend gewesen wären.

Sohin ist für den Standpunkt der Mädel nichts gewonnen und nicht anzunehmen, daß sie sich das nun Folgende kaum oder anders vorgestellt hatten. Tatsächlich schien der Lenker entschlossen, bei der nächsten Abzweigung einzubiegen und das zu günstigen Bedingungen Begonnene durch Vollziehung des Beischlafes dem ihm von Anfang an vorgeschwebten oder nun im Zuge seiner Erkundungsversuche als leicht erreichbar erwiesenen Ende zuzuführen. Diese Möglichkeit ergab sich alsbald, weshalb er seine Eingriffe in die Intimsphäre des neben ihm sitzenden Mädels zunächst erheblich verlangsamte, wobei dasselbe nichts dagegen hatte und auf seine Wünsche einging, welche offenbar den Endaffekt auf beiden Seiten der natürlichen Vereinigung vorbehalten wollten.

Als nun die betreffende Wegeinmündung erreicht war, welche durch entsprechende Tafeln gesetzmäßig vorangezeigt worden war, fuhr der Autolenker nur einen Teil der Ausfahrt auf dem für diese bestimmten Straßenstück, während er sich sodann ungeachtet des durchweichten Erdreiches in die angrenzende Wiese bis hinter Buschwerk und vor Waldbeginn rollen ließ, richtiger sein Fahrzeug in diese Gegend brachte, aus der ein glimpfliches Wegkommen mit demselben erschwert oder überhaupt in Frage gestellt war. Vielleicht wurde er allerdings bereits durch die bis jetzt in Esmaralden gesetzten Erwartungen so sehr von seinen technischen Fahrverpflichtungen abgedrängt oder auch durch einschlägige Erregung in Anspruch genommen, daß er seinen Lenkungsfehler nicht rechtzeitig bedachte oder dessen Wiedergutmachung zukünftigen Einwirkungen überließ.

Sowie er nun sein Fahrzeug angehalten und so abgestellt hatte, daß es möglichst wenig von auf der Straße Vorbeifahrenden eingesehen werden konnte, öffnete er die hintere Wagentür, durch die er Stella aussteigen ließ. Sodann empfahl er Esmaralden, ihren Platz abermals mit dem vorher innegehabten zu wechseln, und als sie diesem Rate nicht sofort Folge leistete, hob er sie auf und beförderte sie auf den Rücksitz, woselbst er sie alsbald in die Liegelage versetzte. Da sie es nun wider Erwarten angeblich für gut befand, seinen Absichten nicht weiter entgegenzukommen, zerriß er ihre Hose vollends, die während der Fahrt entweder von ihm bereits am entscheidenden Platz versehrt oder schon schadhaft angetroffen worden war. Diesmal traf er das Mädel guten Willens, weil es sich entweder die Sache besser überlegt hatte oder weil es befürchtete, auch den Rock, der sich über der Hose befand und nun zurückgeschlagen war, einschlägiger Beschädigung auszusetzen. Sodann vollzog er zweimal an Esmaralden den außerehelichen Beischlaf, und es ist möglich, daß es noch zu einem dritten Verkehr gekommen wäre, wenn nicht Stella, angeblich aus einem Kältegefühl, wahrscheinlich aber um sich ihrerseits zu gleichem Zweck bereitzuhalten, zum Wagen zurückgekehrt wäre, von dem sie sich kaum allzuweit entfernt haben konnte.

Der sehr kräftige, in mittleren Jahren befindliche Autofahrer zog nun Stella, die sich angeblich nicht so rasch versah, in den Wagen, so daß deren Kopf auf Esmaraldens Schoß zu liegen kam. Sodann drückte er deren nach ihrer Erklärung aufgestellte Beine nieder und warf sich in seinem von seiner Tätigkeit an Esmaralden noch anhaltenden Zustand auf Stella, die ihm, wie sie behauptet, die Sache nicht erleichtern wollte, wozu noch kam, daß das unter ihr befindliche Mädel die doppelte Belastung nicht auf sich nehmen mochte.

Immerhin verschaffte er sich schließlich insofern Gehör, als es ihm gelang, mit seinem hierzu geeigneten Organ in Stellas Schoß einzudringen, wenn auch nicht, darin die für die Abreaktion nötige Zeit zu verbleiben, denn das Mädel machte sich offenbar die verworrene Körpersituation im Wagen zunutze, um sich des von ihm auf natürlichem Wege hergestellten Zusammenhangs von Person zu Person zu entledigen, und zwar so, daß er wahrscheinlich außerhalb ihrer Intimsphäre seine Befriedigung finden mußte, worauf der Zustand ihrer Wäsche schließen ließ. Jedenfalls ließ er es zunächst mit der schon erreichten Ausbeute seines Abenteuers bewenden und versuchte nunmehr nach Inordnungbringung seiner Kleidung, mit dem Wagen aus dessen Aufstellungsplatz herauszukommen, ohne sich um die Mädel weiter zu kümmern.

Dieser Versuch führte allerdings zu nichts, zumal ein Vorder- und ein Hinterrad des Vehikels in dem feuchten Erdreich eingesunken war, überdies aber der linke Hinterreifen sich als geplatzt erwies, was man hierzulande einen Batschen, d.i. Hausschuh, nennt. Er mußte daher zunächst darangehen, diesen Reifen auszutauschen, bevor er an eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges denken konnte. Zu diesem Zweck begab er sich seines Sakkos, in welchem sich festgestelltermaßen eintausend Schillinge und einige Hunderter befunden haben, und warf dasselbe auf den rechten Vordersitz des Wagens. Hierauf öffnete er den Kofferraum des Wagens, dem er seinen Wagenheber entnehmen wollte, der darin allerdings angeblich in keiner Weise befestigt war. Er hatte aber kaum mit dem nunmehr erwachten Eifer der Mädel gerechnet, welche hinter ihm hergekommen waren, sich dieses Werkzeuges offenbar verabredetermaßen bemächtigten, bevor er es erreichte, und dabei so vorgegangen sein mußten, daß zumindest eines von ihnen, nämlich Esmaralda, bis an den Wagen herangekommen war und das Gerät ergriffen hatte. Während er sich nun nämlich Esmaralden zuwandte, welche er im Besitze der Vorrichtung glaubte, hatte die hinter ihm stehende und offenbar einige Schritte zurückgetretene Stella bereits das Eisenstück erlangt, erhoben und ihn damit mehrmals auf den Kopf getroffen, so daß er neben seinem Wagen leblos zusammensank. Während dieser Tätigkeit Stellas dürfte ihn Esmaralda gehalten haben, weil er sich sonst zweifellos umgewendet und den Verbrechenserfolg verhindert haben würde, wenn nicht bereits der erste Schlag ein betäubender gewesen sein sollte.

Als sich die beiden Mädel nunmehr darüber im klaren waren, daß sie den Autofahrer, dem sie ihre Mitnahme verdankten, gemeinsam umgebracht hatten, schleppten sie dessen Leichnam, wahrscheinlich nicht ohne fremde Hilfe, an einen nur ihnen bekannten Ort, wobei ziemlich viel Mühe und Kraftanstrengung angewendet werden mußte und die Wahl der Hinterlegungsstelle gewechselt haben mochte. Jedenfalls finden sich nur anfangs Blut- und Schleifspuren sowie die Abdrücke ihrer Schuhe. Später mußte eine männliche Person für sie eingeschritten sein, die den Toten offenbar davontrug, denn deren Schritte kehren in einem Kreis bis auf die Straße zurück. Diese Beihilfe wird allerdings seitens der Mädel entschieden in Abrede gestellt.

Immerhin hatte sich nach ihrer übereinstimmenden Angabe knapp nach der Tat, aber bereits nach Entfernung des Opfers ein unbekannter Autofahrer mit fremdländischem Akzent im Umkreis des Halteplatzes eingefunden. Dieser habe angenommen, daß der Wagen einer von ihnen gehörte, obwohl sich der Rock des rechtmäßigen Besitzers samt dessen Brieftasche in der Karosserie als gegenwärtig zeigte, auch dessen Körper im Gebüsch noch lag, wohin sie denselben ursprünglich gebracht hatten. Der noch nicht festgestellte fremde Lenker, dessen Fahrzeug möglicherweise ein ausländisches Kennzeichen trug, wechselte an der Mädel Stelle den schadhaften Reifen und nahm sich die Mühe, den Wagen wieder fahrbereit zu machen, so daß dieser von dem weichen Erdreich fortkonnte. Der Fremde sei bei dieser Gelegenheit der Leiche nicht ansichtig geworden, habe keinerlei Fragen über eine etwaige Begleitung der Mädel gestellt, aber auch darauf verzichtet, sich ihnen zu nähern. Danach habe Stella sich an den Volant gesetzt, welche vor ein paar Jahren die Fahrprüfung gemacht haben will, aber weder Führerschein noch sonstige Ausweisdokumente bei sich trug. Neben ihr nahm Esmaralda Platz, die zwar nie einen Fahrunterricht genossen, ihr aber nach durch Zuschaun gewonnenen Erfahrungen bei groben Fehlern fallweise Anweisungen gab. Auf diese Weise brachten sie den Wagen zwar nicht an seinen vom Eigentümer vorgesehenen Bestimmungsort, auch nicht dorthin, wo sie selbst beim ersten Einsteigen zu gelangen bestrebt gewesen waren, wohl aber bis nahe an die Landesgrenze, über die sie mit dem Fahrzeug zu kommen allerdings keine Möglichkeit sahen.

Es ist aber doch wohl anzunehmen, daß sie die Absicht hatten, wenn auch zu Fuß, ihren Weg über diese Linie zu nehmen, wohingegen sie beteuern, nur infolge mangelnder Richtungs- und Ortskenntnisse Stellas so weit von der noch nicht vollendeten und teilweise schon wieder unterbrochenen Autobahn abgekommen zu sein. Sie hätten vielmehr, ungeachtet oder sogar eher aufgrund der von ihnen gemachten Erfahrungen, den Wagen im Stich lassend, per Autostop ihre Fahrt fortzusetzen beabsichtigt, wobei sie nicht mehr den bereits hinter ihnen liegenden Zielort, an dem sie nicht sonderlich vermißt werden würden, sondern einen anderen, auf der Karte ihnen aufgefallenen Platz aufzuspüren im Sinn hatten, der von ihnen offenbar wahllos bezeichnet worden und an dem dann doch für sie nichts zu holen war, wenn sie sich dort nicht mit einem Komplizen treffen wollten.

Zu diesem Zwecke ließen sie den von ihnen rechtswidrig weggebrachten, also offenbar gestohlenen Wagen offen und unversichert stehen, wobei sie die Schlüssel zu dessen Inbetriebnahme steckenließen, doch wohl in der Absicht, einem weiteren Übeltäter die Fortschaffung des Vehikels zu erleichtern und so ihre Spuren vollends zu verwischen. In der Brieftasche des von ihnen Ermordeten fand sich angeblich nur ein Betrag von dreihundert Schillingen vor, welchen Esmaralda an sich nahm. Wo der Tausendschillingschein geblieben war, konnten sie nicht aufklären. Sie behaupteten ferner, sodann versucht zu haben, verschiedene Privatkraftwagenfahrer anzuhalten, um mitgenommen zu werden, auch solche, die bereits Frauenspersonen mit sich führten. Es sei aber keiner stehengeblieben. Doch hielt schließlich ein Tankwagen, dessen Fahrer sie kein Zeichen gegeben hatten, neben der Böschung an. Derselbe wollte jedoch nur eines der beiden Mädel, nämlich Stella mitnehmen, während er für Esmaralden angeblich keine Unterbringungsmöglichkeit sah. Schließlich wäre er immerhin auch damit zufrieden gewesen, wenn Stella zurückgeblieben und Esmaralda eingestiegen wäre. Doch weckte der Einblick in sein Gesicht und die Art, wie er sich ausdrückte, kein hinreichendes Vertrauen in seine Person. Auch waren die beiden Mädel angeblich noch nicht entschlossen, sich voneinander zu trennen, obwohl dies vermutlich die Flucht des einen oder des anderen von ihnen erleichtert haben würde. So beschlossen sie, da das Regnen aufgehört hatte und die Tageszeit nicht ungünstig war, ihren Weg zu Fuß fortzusetzen.

Dem Gendarm Eugen Polischanderl war die dienstliche Meldung zugegangen, daß eine Siebzehnjährige aus ihrer elterlichen Wohnung entschwunden sei und der Verdacht bestehe, sie hätte sich einer dreiundzwanzigjährigen Frauensperson angeschlossen, welche sie veranlassen wollte, zu einem vierundvierzigjährigen Mann zu entweichen, mit welchem die Minderjährige schon vorher von daheim nur ungern gesehene und schließlich unterbundene Beziehungen unterhalten haben sollte. Da die Personenbeschreibung nur ungenau war und Stella, obgleich schon zweiundzwanzigjährig, zufolge ihrer Schmächtigkeit leicht für achtzehn gehalten werden konnte, Esmaralda aber tatsächlich dreiundzwanzig war und auch so aussah, nahm er die beiden Mädel mit und brachte sie auf den Gendarmerieposten. Bei ihrer Anhaltung und auf dem Geleite zur Dienststelle befragt, hatten die zwei sich nur zögernd als Schwestern Brigitte und Hermy Müller ausgegeben, ihre Ortsanwesenheit stotternd mit einem Irrtum oder Verirren entschuldigt, als ihren Ausgangspunkt aber jenen Marktflecken genannt, aus dem das Verschwinden der Minderjährigen und das Auftauchen von deren Entführerin gemeldet worden war.

Daher wurde Esmaralda, welche man mit der Anstifterin zur Flucht gleichsetzte, in den Kotter gebracht, von dort vorgeführt und ausgefragt, worauf sie zu essen verlangte, dann aber zugab, nicht die Schwester der anscheinend von ihr Entführten zu sein, ihren wirklichen Namen allerdings nicht nannte. Die vorläufig noch im Dienstzimmer belassene Stella, welche keinen Hunger zeigte und deren geringfügiger Durst mit Wasser zu stillen war, blieb aber dabei und konnte auch nicht nach Vorhaltung der Angaben der andern davon abgebracht werden, die im Kotter Verwahrte für ihre Schwester auszugeben.

Sie wurde daher auf dem Amte behalten, bis die Eltern oder zumindest ein Elternteil der Entschwundenen ihr gegenübergestellt werden könnte. Zwischenzeitliche Versuche, sie zum Reden zu bringen, hatten nicht den geringsten Erfolg, während immerhin Esmaralda im Kotter sich hintereinander die Namen Franziska Meier, Josefine Löffler und Anna Mitterer beilegte, für alle drei schließlich auch Herkunftsorte bekanntgab, wobei allerdings fernmündliche Anfragen an den bezüglichen Meldungsämtern kein Ergebnis des Vorhandenseins der betreffenden Personen brachten. Es wurde mithin schließlich auch in ihrem Falle die weitere Ermittlung bis zur Ankunft der Abgängigkeitsanzeige unterbrochen.

Inzwischen hatte der Gendarm Ulrich Unterbichler ein offenbar von einem Unbefugten abgestelltes Fahrzeug mit einem Kennzeichen aus einem entlegenen Ort aufgefunden, dasselbe, das nicht verschlossen dagestanden war und dessen Startschlüssel ebenfalls steckte. Unterbichler hatte das Vehikel ordnungsgemäß versperrt und die Schlüssel nach Hinterlassung einer Mitteilung an den Fahrer unter dem Scheibenwischer auf dem Amte in Sicherheit gebracht. Anfragen mittels Fernschreiber und Telephon ergaben, daß der Wagen einem gewissen Joseph Thugut gehörte, seines Zeichens Stechviehhändler, der gewöhnlich mit hohen Beträgen in der Brieftasche reiste, diesmal aber einer privaten Ausfahrt halber nur dreizehnhundert Schillinge mit sich genommen hatte. Der Genannte war an seinem Zielort nicht angekommen und auch nicht nach Hause zurückgekehrt. Es wird als unwahrscheinlich betrachtet, daß ihm der Wagen gestohlen worden sei, da er immer bei Verlassen des Fahrzeuges Lenkradsperre eingelegt habe und die Gepflogenheit hatte, als gewiegter Fahrer eine Strecke bis zum Zielort ohne Unterbrechung und mit hinreichend gefülltem Tank zurückzulegen. Es wird daher eher ein Blutverbrechen vermutet, da Thugut eine Seele von einem Menschen gewesen sei, der jeden Autostopper mitgenommen und aus Nächstenliebe befördert habe. Auch Autostopperinnen habe er von seiner Hilfsbereitschaft nicht ausgenommen. Nach der Befürchtung der besorgten Gattin könnte er sogar das Opfer eines als Mädchen verkleideten männlichen Anhalters geworden sein.

Im Zuge der Erhebungen war der Wagen wieder geöffnet und in demselben ein offenbar dem Joseph Thugut gehöriger Rock mit einer Brieftasche, in der sich außer den Wagenpapieren nichts befand, sichergestellt worden. Auf dem Rücksitz wurden verdächtige Flecken gefunden, die nach Beschaffenheit und Geruch von männlichem Samen herrühren konnten. Mithin verdichtete sich der Verdacht, der Wageneigentümer habe eine Frauensperson gegen gute Worte und spätere Hingabe derselben mitgenommen und sei in unmittelbarer Folge darauf außerhalb seines Fahrzeuges von dieser, etwa in Gemeinschaft mit einer weiteren, vielleicht als Frau verkleideten Mannsperson beseitigt worden, wobei im letzteren Fall die erwähnten Flecken allerdings auch einem körperlichen Einvernehmen der beiden Täter nach geschehenem Blutverbrechen zugeschrieben werden durften. Jedenfalls waren im Wagen Blutspuren nicht vorgefunden worden, woraus sich die Unwahrscheinlichkeit eines Gewaltgeschehens innerhalb des Fahrzeuges ergab, zumal bei einer allfälligen Reinigung der Karosserieausstattung auch die Samenflecken entfernt und der Rock des Ermordeten nicht an dieser Stelle belassen worden wären. Allerdings ließ die unterlassene Tilgung der Spuren und die Nichtbeiseiteschaffung von Verdachtsmerkmalen auf die Tatverübung durch ungeübte Gelegenheitsverbrecher schließen.

Inzwischen erschienen auf der Dienststelle die beiden Eltern des vermißten Mädchens, konnten aber in Stella die Gesuchte nicht wiedererkennen. Da die Mutter aber auch Esmaralden zu sehen begehrte, wurde ihr diese vorgeführt mit dem vorübergehenden Erfolge, daß sie in derselben sekundenlang sogar ihre Tochter wiedergefunden zu haben annahm, aber bei genauerer Ansicht der Frauensperson und begonnener Unterredung mit ihr diesen anfänglichen Irrtum wieder fallenließ. Der Vater aber hatte im selben Augenblick die Vorgeführte zwar als seiner Tochter ähnlich befunden, aber keine weitere Zeitspanne dafür aufwenden müssen, sie als mit dieser nicht identisch anzusehen. Sohin wurde Esmaralda sogleich in den Kotter zurückgeführt, obgleich sie ungestüm auf ihrer sofortigen Infreiheitsetzung bestand.

Im Gegensatz zu diesem ihrem Wunsche war sie aus Routinegründen ungesäumt zu befragen, inwieweit sie im Zusammenhang mit dem Verschwinden Joseph Thuguts stehe. Obzwar sie in solcher Hinsicht leugnend auftrat, d.h. jeden Zusammenhang in Abrede stellte, wurden an ihrem Rocke gleichartige Flecken wie in der Karosserie des verlassen aufgefundenen Wagens festgestellt. Diese schob sie zunächst auf einen Nahrungsmittelgenuß, sodann aber auf den vertraulichen Umgang mit einem Weggefährten. Im Verlaufe der obrigkeitlichen Nachforschung bequemte sie sich aber zu dem teilweisen Zugeständnis, von dem Wageninhaber in dessen Fahrzeug sittlich mißbraucht worden zu sein, worauf sich das zweite Mädel in die Büsche geschlagen habe. Ebendahin sei dann auch der Fahrzeuginhaber entschwunden. Von weiteren Sachverhalten wollte sie nichts wissen. Die Befragung Stellas, die von demselben Organ durchgeführt wurde, hatte zunächst kein brauchbares Ergebnis. Befragte behauptete, Esmaralden erst hierorts kennengelernt zu haben. Sie sei per Anhalter eingelangt, ein Auto mit fremden Kennzeichen habe sie hieher mitgenommen. Da ihr Rock keine eindeutigen Spuren männlicher Samenflecke enthielt, wurde sie daher genötigt, ihre Unterwäsche vorzuzeigen, welche in größerem Ausmaße als bei Esmaralden zu Vergleichszwecken herangezogen werden konnte. Hierauf wurde ihre Hose und der Rock der andern beschlagnahmt und gleichartige Kleidungsstücke angeschafft, um sie den beiden Angehaltenen vorläufig zur Verfügung zu stellen, solange die Beweisstücke zur medizinischen und gerichtlichen Feststellung nötig wären. Übrigens verweigerte Stella, über die Fleckenherkunft ausgefragt, jegliche Aufklärung im Hinblick auf ihr Privatleben. Da sie nicht angeben wollte noch konnte, woher sie ihren Unterhalt beziehe, ihre Identität nicht feststand, sie keinen Geldbetrag bei sich hatte und auch sonst verdächtig war, wurde sie der Vagabondage in Verbindung mit geheimer Prostitution für anfällig gehalten, nachdem sie auf den Geldbetrag von dreihundert Schillingen, der bei Esmaralden aufgefunden und in Verwahrung genommen worden war, keinen Anspruch zu haben erklärte. Die letztere aber war als mit dem einem Gewaltverbrechen zuzuzählenden Verschwinden des Joseph Thugut im Zusammenhang stehend vorläufig festgenommen worden.

Bis zu diesem Zeitpunkt waren im übrigen die laufend angeführten Vornamen der angehaltenen Mädel amtlich noch nicht bekannt, ebenso wie das Werkzeug, mit dem Joseph Thugut angefallen worden, noch nicht zustandegebracht gewesen. Es fiel auch noch nicht unbedingt auf, daß ein Wagenheber im Kofferraum fehlte, wiewohl ein solcher zur normalen und auch vorgeschriebenen Ausrüstung eines Kraftfahrzeuges gehört. Die Frau des Verschwundenen hatte nämlich zur Sache nichts angegeben, und es ereignet sich mitunter, daß Fahrer dieses Gerät mit sich zu führen unterlassen und im Pannenfall mit der Hilfe von Straßenkameraden oder eines Clubs, dem sie angehören, rechnen. Allerdings konnte im Kofferraum der Reservereifen in jenem Zustand festgestellt werden, der gemeiniglich als Batschen, d.i. Hausschuh, bezeichnet wird, woraus zu schließen war, daß unterwegs ein Schaden an einem der laufenden Reifen eingetreten war und zu dessen Umtausch geführt hatte, weil einem Reserverad ein Zustand wie der gegenständlich vorgefundene doch wohl nicht von Haus aus zukommt. Demgemäß konnte auch festgestellt werden, daß unterwegs, das ist auf der Fahrt, ein Austausch des im Zuge der Reiseergebnisse beschädigten Gummistückes gegen ein neues stattgefunden hatte, als welches sich auch einer der Radreifen erwies.

 

S. 200 bis S. 215

Der Zeuge Harald Puppinger war schon auf dem Gange anwesend, als die Verantwortung der Beschuldigten Stella Blumentrost aufgenommen, beziehungsweise zur Aufnahme vorbereitet wurde. Schon damals hatte er versucht, sich bemerkbar zu machen, indem er seinen Kopf in das Zimmer hineingestreckt hatte, was nicht ohne Öffnen der Türe vor sich gehen konnte. Immerhin war damals von innen nicht ersichtlich gewesen, daß der Zeuge ein großes, in Packpapier eingehülltes Stück trug, denn er trug dieses Stück nicht auf jener Seite, die dem Saale zugewendet war. Wohl aber mußte es die Blumentrost gesehen haben, als sie an dem Zeugen vorüber abgeführt wurde. Auch lächelte sie demselben zu, woraus hervorging, daß sie sich besondere Vorstellungen machte, wie viele Lagen Packpapier nötig gewesen waren, um eine so große Figur in das Haus zu bringen, in welchem sie nunmehr zwangsweise untergebracht war. Aber erst viel später stellte sich öffentlich heraus, daß es die menschenfressende Göttin war, die der frühere Matrose ganz gegen alle Gepflogenheit in das Gerichtshofgebäude mitgebracht hatte und die er dort, wenn auch in gut verpacktem Zustand, einer des Mordes wegen in Untersuchungshaft Befindlichen sozusagen unter die Nase hielt, wenn auch beanstandetermaßen, und ihr so ein Lächeln abnötigte, das geheimes Einverständnis bedeuten konnte, sei es in bezug auf das Mitgebrachte, sei es sogar im Hinblick auf die Vorbereitung oder Verdeckung der Tat.

Aber der Harald Puppinger hatte nicht nur dieses eine, sondern noch ein anderes Mal unerlaubtermaßen seinen Kopf in das Zimmer gesteckt, was nicht ohne Öffnung der Türe geschehen konnte. Diese andere Türspaltentstehung ereignete sich bereits während der Verantwortung der Esmaralda Nepalek, welcher der Bleistift, sprich Stift, sprich Kuli beabsichtigtermaßen oder unvorhergesehen zwischen die Schenkel gefallen war und dort geholt werden mußte, bevor sie ihn selbst von dort aufnähme oder er zu Boden fiele, was nicht mehr abgewartet wurde. Dieses andere Erscheinen des Harald Puppinger, welches gleichfalls ohne Vorzeigen der in Packpapier verhüllten menschenfressenden Göttin erfolgt war, hatte bereits die Rüge des Richters veranlaßt, der nicht zulassen durfte, daß jemand das Verhör einer des Raubmordes verdächtigen Beschuldigten unterbrach, der aber zugelassen hatte, daß etwas beabsichtigtermaßen zwischen die Schenkel einer des Raubmordes Beschuldigten herabgefallen war und dort zwischen den Schenkeln festgehalten wurde, bis er es von dort holte, ohne abzuwarten, daß es von der Beschuldigten selbst zurückgereicht wurde oder zu Boden fiel. Die Beschuldigte hatte auch mit Harald Puppinger einen Blick des Einverständnisses ausgetauscht, aber nicht in bezug auf die Göttin, die ja in Packpapier verpackt an dem andern, nicht vorgeschobenen Arm des Zeugen hing. Sie hatte aber dem Zeugen außerdem zugelächelt. Der Richter hatte nichts davon gesehen, aber er hätte es sehen müssen, der Schriftführer hatte es auch gesehen und dieses Sehenmüssen des Schriftführers hätte sich als Reiz auf den Richter übertragen müssen. Wer aber einen Richter reizt, der fordert die Vorsehung heraus. Die Stella Blumentrost hatte das getan durch ihren Ausspruch; sie sah nicht so aus, daß sie ihn sonst gereizt hätte. Aber die Esmaralda Nepalek hatte ihn anders gereizt, nicht durch ihren Ausspruch, sie hatte bloß gelogen, wie alle Frauen es tun, aber ihn nicht herausgefordert, doch sie hatte ihn mit den Schenkeln gereizt, zwischen die sein Bleistift gefallen war oder was er sonst in der Hand gehabt hatte, und das war von ihm dort geholt worden. Und nun betrat der Zeuge Puppinger das Zimmer. Er hatte seinen Kopf zum dritten Mal hereingestreckt, aber das erste Mal hatte es niemand gesehen, jedenfalls nicht der Richter. Die Stella Blumentrost hatte ihn auf dem Gang gesehen, aber erst als sie abgeführt wurde, und das war auch bemerkt und dem Richter hinterbracht worden. Sie hatte bei dieser Gelegenheit dem Manne zugelächelt, der etwas in Packpapier trug, wahrscheinlich nicht den Kopf der Leiche, das hätte er wahrscheinlich doch nicht für richtig gehalten. Nunmehr erschien der Zeuge zum dritten Male unerlaubt, von welchen Malen allerdings nur die letzten zwei vom Richter persönlich wahrgenommen worden waren. Der Richter hatte kaum vor, dem Harald Puppinger einen Sessel anzubieten, es war auch keiner mehr im Saal unbesetzt. Er hatte aber vor, ihn ruhig und kalt zu empfangen, wie man einen empfängt, den man sowieso nicht mag, den man aber in die Hände bekommen und auch überführen will.

Als aber der Harald Puppinger endgültig, d.i. zum vierten Male, eintrat, war der Untersuchungsrichter Baldur Mausgrub gar nicht ruhig. Er schrie vielmehr den Zeugen sogleich an, er wußte nicht genau warum, und wußte es vielleicht doch, aber nicht ganz offiziell. Es war da etwas, was ihn gegen den Zeugen einnahm, der als gewesener Matrose die Bauernburschen mit den Köpfen beim Heurigen gegeneinanderstieß, die Mädel aber auf dem Klosett konsumierte, in Fortsetzung der Notdurft, der eine jede haben konnte, die er nur wollte, weil er Geld hatte, ein entlassener Matrose, welcher keinen Rang irgendwo in der Welt einnahm, während dem Richter nur ein Stift absichtlich oder unabsichtlich zwischen die Schenkel eines Mädels gefallen war, das zuvor mindestens sechzehn, wenn nicht siebzehn Liebhaber gehabt hatte. Aber sie, nämlich das Mädel, durfte das, er aber durfte nicht, durfte nicht den Stift von dort wegholen, durfte ihn nicht jetzt dem Harald Puppinger entgegenhalten, durfte nicht mit demselben Stift protokollieren, daß der Zeuge Harald Puppinger in Wirklichkeit kein Zeuge, sondern ein Beschuldigter sein mußte, der durch Befehl, Anraten, Lob und Unterricht zu der Tat mit dem Wagenheber Anlaß gegeben und der weiters die Leiche beiseitegebracht hatte, von der er wahrscheinlich jetzt den Kopf, in viel Packpapier eingeschlagen, mit sich herumtrug. Das aber hatte die Stella Blumentrost schon bemerkt, die den Richter gereizt hatte, obwohl das Reizen eines Richters die Herausforderung der Vorsehung bedeutet. Die Esmaralda Nepalek hatte es nicht bemerkt, ihn aber mit ihren Schenkeln auch gereizt, so daß, so daß, es gab kein Sodaß. Der Zeuge mußte gestehen, der Zeuge mußte ein Beschuldigter werden, wiewohl die Staatsanwaltschaft noch keinen Antrag gestellt hatte, noch gar keinen hatte stellen können. Er würde den Zeugen nicht anfahren, aber ruhig und kalt zu ihm sprechen. Aber er schrie bereits, das war der Stift, der zwischen den Schenkeln steckengeblieben war.

Der Zeuge Harald Puppinger verwahrte sich ruhig dagegen, daß ihn der Richter anschrie. Er sei zum Amte als Zeuge geladen. Er habe noch gar nichts gesagt. Es sei nicht vorgesehen, daß sich ein Zeuge anschreien lassen müsse. Der Zeuge habe geduldig fast eine Stunde vor der Türe gewartet. Er habe zwei bis drei Male seinen Kopf hereingestreckt. Zumindest das letzte Mal hätte er bereits aufgerufen und befragt werden können. Man habe ihn weiter unnütz warten lassen. Der Richter erwiderte nichts. Er hätte erwidern können, daß kein Zeuge, notabene keiner, der demnächst ein Beschuldigter werden würde, das Recht habe, die Verantwortung einer Beschuldigten, die gerade vom Richter aufgenommen wurde, zu unterbrechen, daß er überhaupt nicht das Recht hatte, dranzukommen, bevor er aufgerufen worden wäre. Schon das Klopfen an der Türe, aus der doch Laute oder Schweigen drangen, war eine Störung. Das alles hätte er sagen können, und noch viel mehr, er sagte aber gar nichts. Er sagte vielleicht nichts, weil er unrecht gehabt hatte zu schreien, vielleicht auch, weil die Sache mit dem Stift schon ein Unrecht war, und er hatte keinen anderen Stift, mit dem er alles niederschreiben würde, selbst wenn er einen solchen vom Tische des Schriftführers borgen sollte.

Er bot dem Zeugen weiters keinen Sitz an, aber der Zeuge wollte einen. Der Zeuge sollte vor ihm stehen, wie die Stella Blumentrost vor ihm gestanden war. Das entsprach vielleicht den Vorschriften nicht, wonach dem Zeugen, der außerhalb der Hauptverhandlung gehört wird, ein Sitz gebührt, ebenso wie in diesem Falle dem Beschuldigten. Aber es war gut so, daß die Stella Blumentrost gestanden war, gut so, ob im Einklang mit der Geschäftsordnung oder nicht im Einklang. Es war nicht gut, daß die Esmaralda Nepalek sitzen konnte, ob im Einklang mit der Geschäftsordnung oder nicht im Einklang. Er wußte nicht, wo die Sache mit dem Sitzenlassen der Zeugen und Beschuldigten im Vorverfahren und im Rechtshilfeverfahren geschrieben stand, er hatte damals nicht nachgeschlagen, obwohl er sonst alles nachschlug, auch das, was gar nicht zweifelhaft war, und die Entscheidungen beachtete, die der Oberste Gerichtshof oder selbst nur das Oberlandesgericht oder auch nur ein anderer Gerichtshof erster Instanz gefällt hatte in anderen verwandten oder nichtverwandten, aber doch anwendbaren bzw. kopierbaren Fällen. Jedenfalls hätte er diesmal der Vorschrift nicht Genüge leisten dürfen. Die Esmaralda Nepalek hätte nicht sitzen dürfen. Denn wenn sie nicht gesessen wäre, so würde auch das mit dem Bleistift nie passiert sein. Er wäre nie zwischen ihren Schenkeln steckengeblieben und von dort aufgenommen worden. Bei Harald Puppinger konnte das freilich gar nicht vorkommen. Was kümmerten ihn die Schenkel des Harald Puppinger, außer daß der diese zwischen die der Stella Blumentrost und der Esmaralda Nepalek eingeschoben hatte, wie er selber jetzt den Bleistift, und daß er dann zum Komplizen beider geworden war, festzustellender –, aber noch nicht erwiesenermaßen.

Jedenfalls ließ der Landesgerichtsrat Baldur Mausgrub den Harald Puppinger vor sich stehen, als er ihn als Zeugen befragen wollte, und der Zeuge begehrte nach einem Sitz, der ihm als Zeugen gebühre, wie er sich habe sagen lassen. Es entspann sich nun eine, wenn auch noch ziemlich ruhige Auseinandersetzung zwischen dem amtshabenden Richter und dem zum Amte geladenen Zeugen über diese ganz unwichtige Formfrage. Der Richter wollte wissen, woher der Zeuge seine Rechte so gut kenne, ob und wie oft und bei welcher Gelegenheit er bereits in Rechtskonflikten aufgetreten sei, und auch in welcher Eigenschaft. Der Zeuge hinwiederum ging darauf gar nicht ein, sondern verstieg sich zu der Behauptung, er habe noch vor dem Dienst in der Marine, nach von ihm angeblich absolviertem Gymnasium, die Geschäftsordnung für die Gerichte in Händen gehabt und darin einen Satz gefunden, daß dem Zeugen, der sich außerhalb einer Verhandlung vom Richter vernommen finde, ein Sitz zukomme. Es war nun kaum glaublich, daß ein gewesener Matrose, wenn selbiger auch vorher das Gymnasium absolviert haben würde, Gelegenheit genommen hätte, die Geschäftsordnung für die Gerichte zu studieren, die weder ein Rechtsanwaltsanwärter noch ein Richteramtsanwärter noch ein werdender Notar mit Interesse zu belegen pflegt und die einer noch dazu längst vergessen haben würde, wäre es richtig, daß er sie je gelesen hätte. Der Zeuge fügte außerdem noch hinzu, er glaube, wenn sich auch alles andere ändere, daß die Geschäftsordnung doch und unverändert dieselbe bleibe, und er müsse auf deren Einhaltung um so eher bestehen, als er sich heute morgen müde fühle. Nun wußte der Richter wohl, daß man in solchen Fällen den Zeugen einen Sitz anwies, er wußte aber vielleicht nicht genau, warum. Es stand im Gesetz, in welchem und wo, wußten wenige. Daher ließ sich der Richter auch gar nicht erst auf einen Streit mit dem Zeugen ein, sondern wunderte sich bloß über dessen Müdigkeit, da es sich doch um einen Mann handle, der sonst außerordentlich viel auf sich nehme und doch nicht entkräftet werde. Der Richter hatte schon wieder seinen Bleistift in der Hand, denselben, der zwischen jenen Schenkeln steckengeblieben war, welches auch die Schenkel gewesen sein mußten, die den Harald Puppinger trotz wiederholter Inanspruchnahme auf nicht bloß symbolische Weise ermüdet haben dürften. Der Zeuge verwahrte sich neuerdings gegen Anspielungen auf seine Privatsphäre. Der Richter korrigierte, was noch privat sei, das wisse er viel besser.

Der Landesgerichtsrat Baldur Mausgrub hatte alle Gesetze, die er dauernd brauchte, auf seinem Schreibtisch, selbst einige Sammlungen von Entscheidungen, die er privat angeschafft hatte, obwohl er sie in der Bibliothek des Gerichtshofes jederzeit hätte nachlesen können. Dort stand auch sicher die Geschäftsordnung für die Gerichte, die wahrscheinlich auch bei dem höchsten Kanzleibeamten, dem Leiter der Geschäftsstelle, vorhanden war. Bei ihm selber stand sie jedoch nicht. Er konnte daher die Frage des Sitzes für den Zeugen im Augenblick nicht überprüfen. Er konnte nichts nachschlagen und hätte zwar vielleicht etwas herbeischaffen können, doch wollte er sich wegen solcher Herbeischaffung nicht erst umständlicherweise entfernen. Vielleicht wußte er sogar aus oberflächlicher Erinnerung, daß dies sehr wohl in der Geschäftsordnung stand, aber ganz woanders oder gar nirgends. Jedenfalls wollte er sich nicht so leicht geschlagen geben und hielt daher dem Harald Puppinger vor, dieser könne sehr leicht im Handumdrehen aus einem Zeugen zu einem Beschuldigten werden.

Der gewesene Matrose schickte sich aber auch jetzt nicht an, klein beizugeben, obwohl das Reizen eines Richters der Herausforderung der Vorsehung gleichkommt. Er meinte nämlich vorbringen zu sollen, daß er zwar unbescholten und ein blutiger Laie sei, aber doch nicht glaube, aus einem Zeugen im Handumdrehen ein Beschuldigter werden zu können. Außerdem glaube er sich aber auch noch an einen weiteren Punkt der Geschäftsordnung erinnern zu können, nach welchem im Vernehmungsfalle selbst dem Beschuldigten ein Sitz gebühre, und nicht bloß aus symbolischen Erwägungen. Dieser Einwand brachte den Richter um den Rest seiner Beherrschung. Er warf den Bleistift auf den Boden, von dem ihn niemand aufhob. Seine Annahme, Harald Puppinger, der Schriftführer oder der von diesem vernommene Zeuge würden sich nach dem Stifte bücken, blieb unerfüllt. Weiters äußerte er, wenn gar nichts stimme von dem, was der Zeuge gesagt habe, der blutige Laie stimme ganz bestimmt, ja, dieser wäre ein sehr blutiger Laie, aber er solle nunmehr einen Sitz haben, ob mit Recht oder zu Unrecht, das lasse er offen, wie er auch offenlassen könne, wie lange er darauf noch sitzen werde. Damit stürzte der Richter hinaus, um aus irgendeinem Nachbarraum die fehlende Sitzgelegenheit herbeizuschaffen.

Er blieb hiezu minutenlang weg, wahrscheinlich weil er das, was er suchte, nicht sogleich fand, vielleicht auch, um den Zeugen noch weiter hinzuhalten und in Schrecken zu versetzen. Währenddessen blieb der aufsässige Zeuge vorschriftswidrig in seinem Zimmer und vernahm der Schriftführer in gleichfalls durch kein Gesetz gedeckter Art, nämlich ohne richterliches Beisein, somit nichtig, einen anderen neben ihm sitzenden Zeugen. Schließlich aber kehrte Landesgerichtsrat Baldur Mausgrub doch mit einem Sessel zurück, den er mit großem Gepolter aufstellte, nachdem er ihn vorher mit weitausladender Bewegung durch die Luft geschwungen hatte. Er tat dies, sei es, weil er in der Zwischenzeit sich doch die Geschäftsordnung besorgt und darin gelesen hatte, daß der Zeuge nicht oder doch recht hatte, oder weil er einen Kollegen darüber befragt und gar keine, eine ausweichende, eine befriedigende, eine unbefriedigende Auskunft erhalten hatte, oder sei es, daß er nur mit diesem symbolischen Schwunge und Stoße den Zeugen symbolisch vorerledigen oder aber auf solche Art den Frieden zwischen sich und ihm sinnbildlich wiederherstellen wollte. Letzterer wäre allerdings ohne Verlust an Gesicht auch auf die Weise herzustellen gewesen, daß der Richter dem nunmehrigen Zeugen einfach jenen Stuhl angeboten hätte, den kurz vor dem richterlichen Rücklangen der entgegen der Strafprozeßordnung vom Schriftführer ohne sein Beisein vernommene zweite Zeuge verlassen hatte.

Sowie nun die Stuhlfrage im Sinne des respektlosen Zeugen gelöst war, holte sich der Richter vom Tisch seines Schriftführers einen anderen Stift statt des herabgefallenen, wiewohl dieser andere möglicherweise gar nicht ärarisches Eigentum war, sondern im Privatbesitz seines jüngeren, noch ungeprüften Kollegen stand. Diesem wies er dafür das Schreibmaterial zu, das nunmehr auf dem Boden lag, und erntete so ein erstes Lächeln, das vielleicht nur diesem Ereignis und nicht auch einem früheren galt. Danach wollte er von Harald Puppinger wissen, wann dieser zum ersten Mal mit Wagenhebern auf eine andere Art hantiert habe als der, ein Fahrzeug damit zum Radwechsel bereitzumachen, und wann er zum ersten Male diese seine zweckentfremdende Angewohnheit seinen beiden Liebsten, Esmaralda Nepalek und Stella Blumentrost, kundgetan und vorgezeigt hätte.

Der Zeuge Harald Puppinger wollte auf diese an ihn sehr direkt gestellte Frage zunächst nicht antworten. Er lehnte sich aber auf seinem Sessel zurück, der für Personen von seinen Ausmaßen offenbar nicht gemacht war und der ihm schon aus diesem Grunde gar nicht zustand, selbst wenn er nach den Vorschriften der Geschäftsordnung, einer Anordnung des Präsidiums oder bisher geübter Gewohnheit ihm zugestanden wäre. Es ging somit ein Krachen durch den Stuhl, als ob derselbe im nächsten Augenblick unter seiner Last zusammenbrechen sollte. Aber der Zeuge, der hierdurch möglicherweise und ohne richterliche Mitschuld, denn der Richter wollte ihm den Stuhl gar nicht einräumen, zu Schaden gekommen wäre, erwog noch immer, ob und was er in Sachen Wagenheber zu sagen habe, obwohl seine Aussage unter Zeugenstrenge stand und er alles sagen mußte, was er wußte, selbst für ihn Nachteiliges, es sei denn, es würde ihm eine bezügliche Erinnerung gemacht werden, daß er sich der Aussage auch entschlagen könne, oder er selbst beriefe sich auch ohne solche Erinnerung auf diese Gesetzesstelle und der Richter ließe seine Berufung zu. Wenn er aber schwiege, d.h. gar nichts antwortete, konnte seine Aussage auch erzwungen werden, durch Geldstrafe und Haft von allerdings begrenzter Dauer, und wenn er dann noch immer nichts sagte, müßte man ihn doch wohl laufen lassen. Aber der Zeuge wußte das alles wahrscheinlich gar nicht, er hatte sich anscheinend nur auf die Frage festgelegt, ob ihm ein Sitz zukomme, und er hatte dann den Sitz bekommen, der bereits unter seinem Gewicht zu krachen begann.

Der Zeuge entschied sich trotzdem, die Frage über den Wagenheber und dessen andere als zweckmäßige Verwendung außer acht zu lassen und sie nicht zu beantworten. Der Richter war aber nicht geneigt, ihm diese Außerachtlassung hingehen zu lassen und sein Schweigen zu dulden. Aus diesem Grunde glaubte er, neuerdings schreien zu müssen, und er schrie sogar aus Leibeskräften, aber der Sitz des Puppinger erzitterte nicht hierdurch, sondern von dem Gewicht und der Wucht des Zeugen, der nicht für einen gewöhnlichen Gerichtssessel gemacht war. Was der Richter schrie, war nicht sofort auszunehmen, doch kam jedenfalls in seinem Schreien eine Bezugnahme darauf vor, daß hier eine Person durch einen Wagenheber umgekommen sei und es durch Urkunden feststehe, daß der Zeuge die Beschuldigten in dem mörderischen Gebrauch des Wagenhebers unterwiesen, d.i. angeleitet, habe. Daher sei die Frage auch berechtigt und müsse beantwortet werden, widrigenfalls gesetzliche Zwangsmittel angewendet werden könnten.

Harald Puppinger saß nun gar nicht gut da, das machte ihn aber zunächst noch nicht unruhig. Auch der richterliche Aufschrei durchbohrte sein Inneres nicht, sondern blieb ganz außen an seiner Haut haften, ohne auch nur seine Poren entsprechend zu erweitern. Trotzdem begann er zu überlegen, wie und was er zu antworten haben werde, obwohl ein Zeuge nichts als die reine Wahrheit sagen soll, auch nichts verschweigen darf und obwohl er die an ihn gestellte Frage, wenn schon nicht unbedingt sofort, so zumindest nach und nach und sicherlich ganz zuletzt in ihrem vollen Ausmaß und ihrer Tragweite erfaßt haben mußte. Er meinte aber, daß er, wenn er einem oder zwei Mädchen etwas erzählt und dargestellt hätte, was ihm selber widerfahren sei, ob es nun tatsächlich so oder anders gewesen wäre, dadurch nicht zu verantworten habe, wenn sie gleiches oder ähnliches selbst vollführten, und daß seiner Meinung nach jeder, der einen Wagenheber sehe oder kenne, auch wisse, daß er sich im Notfall damit gegen einen andern behaupten könne, der keinen und auch nichts Ähnliches in Händen habe. Das protokollierte der Richter so, wie es gesagt war, und da ihm Puppinger kein Datum seiner Erzählung nannte, setzte er hinzu, daß der Zeuge die Zeitangabe seiner Darstellung verweigere.

Danach mußte der Puppinger dem Richter bekennen, wo er die kritische Nacht verbracht habe, was er gleichfalls nicht angeben mochte. Als ihm der Richter androhte, ihn sofort festnehmen zu wollen, siegte aber offenbar die Angst über die Diskretion, und der Zeuge räumte ein, die Nacht bei der sechzehnjährigen Paula Zipfelhauber verbracht zu haben, und zwar in deren Elternhause, wobei es zur Entjungferung der Genannten bei Nahesein von deren Eltern und Aufsichtsorganen, aber ohne deren unmittelbaren Einblick gekommen wäre. Er hätte sich nämlich schon vorher in dem bezeichneten Hause aufgehalten und könne auch gar nicht die Eltern als Zeugen anführen. Er wurde vielmehr selbst über sein Bekenntnis schamrot und bat den Richter vergebens, es der vorzeitig in den Frauenstand Versetzten womöglich zu ersparen, vor Gericht geladen zu werden. Er habe die Genannte noch in der Nacht verlassen und sei vor Morgengrauen heimgekommen. Einen Hirsch, der ihm begegnet wäre, könne er leider nicht als Zeugen anführen. Somit hielt ihm der Richter vor, daß er wahrscheinlich noch Zeit gehabt habe, die beiden Beschuldigten zu erreichen und bei der Wegschaffung des Leichnams mitzuwirken. Das aber bestritt er weiterhin auf das heftigste.

Sodann sorgte der Richter für zwei weitere Überraschungen, die er offenbar bewältigte, während er das Zimmer kurzfristig verließ. Er vernahm zwar den Zeugen weiter, und nichts in der Welt verriet, was er sich in der Zwischenzeit überlegt hatte. Nur daß er nunmehr, als er wiederkam, den Stift vom Boden aufhob, den der Schriftführer noch immer nicht genommen hatte, und sich von da ab wieder desselben bediente. Es war kein Symbol mehr, noch etwas anderes, er hatte den Mann, er hatte ihn sicher, das Mädchen würde kein volles Alibi abgeben, so ein dunkler Matrose, der die Weiber haufenweis nahm und für den eine Entjungferung nur ein Alibi war, mußte jetzt und sofort unschädlich gemacht werden. Er stellte Fragen an ihn, die scheinbar bedeutungslos waren, aber es verging Zeit, und er kreiste ihn mit dem Bleistift ein, er mußte sagen, ob er als Matrose oder noch früher oder später sich auf Grabungen eingelassen, wie tief er bei seinem Haus gegraben habe, als die Nepalek auf dem Dache gesessen war. Dieser Bleistift, der zwischen ihre Schenkel drang, war doch stärker als der Mann, der zwischen Mädchenschenkel eindrang, um deren Inhaberinnen auf Morde vorzubereiten oder ein Alibi für eine Vorschubleistung an Mörderinnen zu erhalten.

Aber während der Richter noch fragte und Antworten bekam, die er alle aufschrieb, er mochte sie nun brauchen oder nicht brauchen können, erhielt er den Anruf, auf den er wartete. Danach ließ er den Zeugen in den Nebenraum eintreten. Da standen schon drei Justizwachebeamte. Die setzten sich neben den Zeugen. Es waren also unterdessen vier Sitze und ein ganzer Raum freigeworden. Danach aber blieb Paula Zipfelhauber zu vernehmen und sollte dem Richter ihre Entjungferung gestehen. Sie wurde rot und weinte sogar, wußte aber im Augenblick weder den Tag noch die Stunde, was er als entscheidend festhielt. Danach ließ er den Zeugen verhaften und wegführen als unbedingt verdächtig, vor der Tat ein Verbrechen dieser Art angeraten und nach derselben an der Wegschaffung des Leichnams mitgewirkt zu haben. Als man ihn aber abführen wollte, schrie diesmal der Zeuge, und da er eine Figur in Packpapier in Händen hielt, welche er der Stella Blumentrost überbringen wollte, nahm ihm der Richter das Packpapier samt der Figur ab und erklärte, es für die Genannte demnächst zu hinterlegen, heute sei das Depot nur noch für die abzuliefernden Sachen des früheren Zeugen zugänglich. Damit ging er fort und ließ den Zeugen während seiner Wegführung vor dem erstaunten Schriftführer schreien. Das mußte einem Siege des Richters gleichgehalten werden, der das Ding im Papier auch wegtrug, um es am nächsten Tage zu den Sachen Stellas zu bringen, der es ja nicht persönlich ausgefolgt werden durfte.

Es war bisher nur äußerst selten vorgekommen, daß ein Richter in der Voruntersuchung eine Zeugin so schnell telephonisch herbeischaffte wie Baldur Mausgrub die Paula Zipfelhauber. Es war erst das zweite Mal überhaupt, daß ein Richter die Justizwachebeamten vorher kommen ließ, um eine Person nachher festnehmen zu lassen, bei dem anderen, früheren Fall hatte es sich um einen gegen Kaution freigestellten Beschuldigten gehandelt. Es war wahrscheinlich das erste Mal, daß ein Richter statt des Depots dem Zeugen eine Figur abnahm und als übernommen bestätigte, er hatte nicht einmal gesehen, was es gewesen war, bestätigte aber dem Deponenten auf Wunsch »menschenfressende Göttin in Packpapier«.

Als der Richter nach Hause gekommen war und seinen Sieg auch gehörig feiern wollte, wenigstens ist dies aus Reliquaten immerhin ableitbar, mußte es für ihn höchst unzureichend wirken, daß er niemand zum Mitfeiern hatte als seine eigenen vier Wände oder mehr, wenn auch die anderen Räume, in denen er sich zur Zeit nicht aufhielt, dazugerechnet würden. Diesem Umstand ist es offenbar zuzuschreiben, daß er einerseits Notizen machte, andererseits auch ein Tonband laufen ließ, welches später der Dokumentation diente, als man sich dafür interessierte, was in den letzten Stunden geschehen war. Sicher ist, daß er zunächst die menschenfressende Göttin aus dem Packpapier nahm, daß er sie zuerst für wenig wertvoll hielt, aber dann anderen Glaubens wurde. Denn er erhob sie auf ein Piedestal, das früher einer Art Hausaltar gedient haben mochte, und neben derselben befand sich nur ein Stift, sein eigener, offenbar der, welcher vorher zu Boden gefallen war. Darauf dachte er laut Tonband, dieser gewesene Matrose werde weder seines Frauenraubes, die Göttin eingeschlossen, froh werden, noch seiner vollaufzuklärenden Teilhaberschaft am Morde. Mit diesem Stifte, der zwischen den Schenkeln einer Mörderin festgehalten und von dort aufgenommen worden war, sei sein Schicksal aufgezeichnet. Die menschenfressende Göttin werde ihn selber fressen, nämlich den Matrosen. Er sehe, wie dieser im Zorne gegen die Kerkermauern renne und solche nicht durchdringen könne. Aber was sei das, wenn die Schrift mit diesem Stift nur eine Spinnwebe darstelle und er dagegenrenne? Und der Kopf des Ermordeten halte sich ihm entgegen, sei aber gar nicht tot. Hätten denn die Mörderinnen keinen ermordet? Das mit dem Stift sei wahr, das mit der Figur sei wahr und der Zeuge verhaftet, er bleibe es auch, das müsse er, Baldur Mausgrub, bei seinem Leben versichern, aber was werde aus seinem Leben, wenn es statt des Lebens des Ermordeten gefordert werde? Der Richter fühlte sich schlecht, sehr schlecht. Aber er habe nicht gewußt, daß er irgendwie leidend sei. Er habe einen vollständigen Sieg erlitten, zwischen den Schenkeln, über die Figur und den Zeugen. Siege erleidet man aber nicht. Man steigert sich zu ihnen empor. Der Zeuge sei auf diesem Sessel, den er begehrt habe, sitzengeblieben, er komme von ihm nicht los. Er komme vom Wagenheber nicht los. Der klebe in seiner Hand. Aber wenn niemandes Schädel eingeschlagen sei, dann müßte es das Haupt des Richters sein, um das dieser verringert werde. Entgegen dem Sonnengott und entgegen der schwarzen Göttin. Waren die Mädel auch schwarz? Sie waren es nicht. Hatten sie wen erschlagen wie Judith, die Undeutsche? Sie hatten nicht. Die eine hatte schlecht ausgesehen, aber sie war es nicht. Die andere, zwischen deren Schenkel der Bleistift gefallen war. Das Haupt des Ermordeten recke sich noch empor, es sei also nicht tot. Er führe ein Verfahren gegen sich selbst. Aber nicht wie der Richter Adam, der doch wenigstens den Krug zerschlagen hatte. Ein ganz anderes Verfahren. Weil aller Gedanke sich vom Fleische entfernt und bei seiner Fleischwerdung aufhört, Gedanke zu sein. Aber doch nicht das Fleisch wird, das vorher war. Denn das Wort ward Fleisch, es wurde aber nicht Fleisch, und war doch kein Wort mehr, war Schweigen.

Als die Bedienerin in der Frühe wie auch sonst mit ihrem andern Schlüssel die Türe öffnete, war der Richter Baldur Mausgrub schon tot. Der auf ihre Veranlassung herbeigerufene Amtsarzt Dr. Joachim Wögpecker stellte nichts Verdächtiges fest. Das Herz des Richters mochte schon früher ein schwaches gewesen sein. Nunmehr hatte es ganz einfach zu schlagen aufgehört. Die menschenfressende Göttin wurde, obwohl sie von der Haushaltshilfe nicht als Eigentum des Richters erkannt worden war, wenigstens vorläufig irrtümlich in dessen Nachlaß einbezogen.

Am Morgen wurde der Zeuge, der sich über seine Verhaftung beschwert hatte, dem Stellvertreter und Nachfolger des Untersuchungsrichters, Xaver Xomandal, vorgeführt. Dieser entnahm den Aufzeichnungen seines Vorgängers keine hinreichenden Gründe, den Harald Puppinger festzuhalten. Da auch die Staatsanwaltschaft über Befragen den Haftbefehl, den sie nicht beantragt hatte, sogar bekämpfte, wurde der Zeuge wieder in Freiheit gesetzt und auch kein Verfahren gegen ihn eingeleitet.

 

S. 397 bis S. 399

Worum geht es in diesem Roman? Zwei Mädchen, die eine kleinbürgerlicher (Esmaralda Nepalek)16, die andere bildungsbürgerlicher (Stella Blumentrost) Herkunft, die eine mit mehr, die andere mit weniger sexuellen Erfahrungen, haben über Puppinger, der beiden als höchst anziehender Mann erscheint, zusammengefunden. Sie verspäten sich bei einem Treffen mit dem Objekt ihrer Begierde, beschließen, Autos anzuhalten, geraten an den Stechviehhändler Joseph Thugut, der glaubt, bei ihnen leichtes Spiel zu haben. Er biegt ab, mißbraucht beziehungsweise gebraucht Esmaralda, die sich bald nicht weiter wehrt, will dasselbe mit Stella machen, die sich allerdings sträubt, sodaß Thugut sein Vorhaben nicht ganz gelingt. Als er das Auto wieder flott machen will – ein Reifen ist kaputt –, schlägt ihn Stella mit dem Wagenheber, den ihr die Freundin gereicht hat, nieder. Sie fahren, nachdem ihnen ein Fremder beim Reifenwechsel geholfen hat, mit Thuguts Auto weg, lassen es dann aber stehen, gehen zu Fuß weiter – und das Verhängnis nimmt seinen Lauf. Angeklagt, Thugut ermordet und beraubt zu haben, müssen sie die gerichtliche Prozedur durchstehen, die immer mehr Verdachtsmomente gegen sie ergibt. Einen Schönheitsfehler hat die Sache allerdings – die Leiche fehlt. Ist Thugut tot? Wenn ja, wo ist er eingegraben? Wenn nein, wo ist er jetzt? Hat er, hoch verschuldet, die Gelegenheit ergriffen und sich ins Ausland abgesetzt?

Niemand weiß es. Der Protokollant weiß es nicht. Das Gericht weiß es auch nicht, ist aber bestrebt, alle Zweifel zu beseitigen. Die Anwälte wissen ebenfalls nichts: Permsusel hält alles für möglich, Apsmirkler hält Stella für unschuldig. Der öffentliche Ankläger hält den Geschworenen »das blutrünstige Bild der beiden verkommenen weiblichen Geschöpfe« (UM 363) vor Augen.

Und der Leser bleibt ebenso im Ungewissen. Einerseits teilt ihm der Protokollierende alles mit, was getan, gedacht und vorgebracht wird, andererseits läßt die Art und Weise der Niederschrift, mit all den Angeblichkeiten, Vermutungen, Wahrscheinlichkeiten, keine Eindeutigkeit zu – ein wesentliches Merkmal des Drachschen Protokollstils, um dessen Definition sich schon etliche Interpreten bemüht haben, ohne allerdings die artifizielle Raffinesse dieses Diskurses präzise erfassen zu können.

Verbindliche Vorschriften für die Textsorte »Protokoll«, wie sie tatsächlich bei Gericht Verwendung findet, gibt es nicht und hat es nie gegeben. Die vielberufene »Objektivität« dieser Texte ist zwiespältig. Derartige Schriftstücke halten einfach alles fest, was während der Verhandlung vorgebracht wird: Banales, Interessantes; Ephemeres, Zentrales; Fakten, Lügen. Dies in teils juristischer Fachsprache (Richter, Gutachter, Anwälte), teils in laienhafter Diktion (Parteien, Angeklagte, Zeugen). Solche Texte bestehen oft aus verwirrenden Satzschlangengeflechten, deren Lektüre höchst irritierend ist: Der eine sagt das, der andere behauptet das Gegenteil... Die Wahrheit verflüchtigt sich, eine ver-rückte Wirklichkeit bleibt übrig. Die Literatursprache Drachs ist unter anderem auch durch Stilisierung dieses verstörenden Elements der nicht-fiktionalen Textsorte Protokoll gekennzeichnet. Seine Schreibweise, so der Autor, »geht davon aus, daß, was das Leben mit uns tut, vom Amt, das auch Schicksal ist, sorgfältig protokolliert wird. Auf Wahrheit kommt es nicht an. Die Wirklichkeit ergibt sich aus Zeugenaussagen und sonstigen Beweisstücken.«17

Latent ist in realen Gerichtsprotokollen eine eigentümliche Art von unfreiwilliger Ironie vorhanden, die Drach bewußt verstärkt, oft zynisch-sarkastisch akzentuiert und im Sinne seiner poetologischen Intention instrumentalisiert. Vorrangiges Ziel seiner Darstellung ist es, zunächst die Argumente, die gegen die Hauptgestalt sprechen, anzuführen. Drach hat, im Zusammenhang mit dem »Großen Protokoll gegen Zwetschkenbaum«, sein Verfahren so erläutert:

 

Ueberzeugt, daß es absichtslose Kunst in epischer Form nicht gibt, habe ich mich in der Wahl zwischen Beschreibung und Parteinahme für die zweite entschieden, doch ist versucht, den Leser nicht durch Ueberredung, sondern durch Erzeugung von Widerspruch bei einer bis zum Ende gegen den Titelhelden gerichteten Darstellung für ihn im Kampf mit seinem Gegenspieler, dem Protokoll, in das er verstrickt ist [...], zu gewinnen.18

 

Was für Zwetschkenbaum gilt, gilt auch für die Mädel. Die denunziatorische Art, wie gegen sie vorgegangen wird, soll Widerspruch und daher die Parteinahme des Lesepublikums hervorrufen. Wer jedoch dieser Rezeptionsabsicht folgt, wird gleichzeitig auch wieder verunsichert, denn der Held / die Heldinnen sind nicht unbedingt als Identifikationsfiguren geeignet. Auch Stella nicht. Man kann sie wegen ihrer Prinzipientreue bewundern, wird sie aber unter anderem wegen ihrer Selbstgerechtigkeit bei der Beurteilung ihrer Mitgefangenen wenig sympathisch finden:

 

Die Ordnung, die sie für sich und Esmaralden nicht gelten ließ, erkannte sie für die andern an. Die Mucherum verdiene zerquetscht zu werden [...] Die Magdolini gehe nur als Herd der Ansteckung herum. Die Kasperitsch habe nicht Anspruch, daß man ihre Tat übersehe. (UM 254)

 

Das Changieren der Perspektiven läßt widerspruchsfreie Wertungen nicht zu, fordert vielmehr verschiedene Lesarten heraus, die alle eine gewisse Berechtigung haben.

 

 

 

16 Sowohl in literaturkritischen als auch in literaturwissenschaftlichen Arbeiten wird immer wieder von der proletarischen Herkunft Esmaraldas gesprochen. Dies ist unrichtig. Im Roman ist ausdrücklich vom »Schneidermeister«, seinem »Betrieb«, seiner »Schneiderei« die Rede (Zitate im folgenden: UM + Seitenzahl, hier: 141-148). Man kann Drach, der sprachlich so genau war, wohl nicht Schludrigkeit im Ausdruck unterstellen. Es handelt sich also nicht um einen Schneidergesellen, sondern um einen ausgelernten Schneider mit eigenem (wenn auch sehr kleinem) Betrieb.

17 Albert Drach: Meine gesammelten Mißerfolge. Selbstportrait eines 87jährigen. [ungedrucktes Manuskript]. In: Albert Drach, Dossier 8. S.32.

18 Brief Albert Drachs an den Rowohlt-Verlag v. 13.12.1959. Zit. n. Eva Schobel in: In Sachen Albert Drach. S. 12.